Bei der Notarin
Unser erster Besuch bei einer Notarin war vergangenen Mittwoch in Köln angesetzt. Vorgespräch zum geplanten Verpartnerungsvertrag, worin dann so ein paar Dinge geregelt werden sollen, die vom Gesetztgeber bisher nicht vorgesehen sind. Wir unterhalten uns über Dinge wie Versorgungsausgleich, Gütertrennung und Erbrecht und schwupps, da fragt sie ganz unverhofft: "Wollen Sie denn mal Kinder haben?" Da kennt man sich grade mal zehn Minuten und schon sowas. Tja, ähm, nein, öh, ja, vielleicht. "Ja, wie denn jetzt?"
Fakt ist einfach, daß eine Reihe an Klauseln bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes unwirksam werden. Hierzu muß man aber 'gemeinsam' erst mal juristisch definieren. Wann ist denn ein Kind ein gemeinsames Kind?
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