Dienstag, 19. Dezember 2017

Datenschutz

Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf. (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Verantwortlicher
Clarissa Bucher-O'Flaherty
Cranachstrasse 1
40235 Düsseldorf, Deutschland
clarissa.bucher@gmail.com

Impressum:
http://claer-web.blogspot.de/2017/12/impressum.html
Arten der verarbeiteten Daten:
- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
Kategorien betroffener Personen
Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).
Zweck der Verarbeitung
- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing
Verwendete Begrifflichkeiten
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Übermittlungen in Drittländer
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen
Widerspruchsrecht
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
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Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.
Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen. 

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
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Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Montag, 18. Dezember 2017

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Sterntalerweg 64
40235 Düsseldorf

Kontakt:
clarissa.bucher@googlemail.com

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Clarissa Bucher-O'Flaherty


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Quelle: https://www.e-recht24.de

Freitag, 15. Dezember 2017

Grüße an den Weihnachtsmann

Der Glaube an den Weihnachtsmann ist ja allgemein etwas, das man Kindern im Alter von 2-6 gerne zuschreibt. Doch auch hier gibt es statistisch gesehen immer Kinder, die nie an den Weihnachtsmann geglaubt haben und solche, die es vielleicht noch mit 20 tun. Was Herr O. glaubt - oder was ich aus seinen Fragen herausinterpretiere, was er vermutlich glaubt - ist schon eher ein Sonderfall.

Ein Versuch.

Jedes Jahr verbringen wir das Weihnachtsfest in Irland. Dort kommt in der Nacht zum 25. Dezember der Santa Claus auf seinem Rentierschlitten herangeauscht, schlüpft durch den Kamin und bringt den Kindern die Geschenke.
Schon als dreijähriger Knirps fiel Herrn O. auf, dass das ja eine logistische Herausforderung ist, die selbst amazon nicht schafft: Allen Kindern auf der ganzen Welt in einer einzigen Nacht die Geschenke zu bringen.
Er wurde skeptisch.
Der er in Deutschland eine nicht-konfessionelle Kita besucht, schnappt er dort verschiedene Varianten der Weihnachtsmann-Theorie auf, mischt sie in seinem schlauen Hirn mit Christkind-Geschichten und all den Infos, die er dort bereits über "Himmel", "Jesus" und "Tod" gespeichert hat.

Aus diesem Mix entstehen dann folgende Fragen:


  • Wie alt ist der Weihnachtsmann? Muss er auch sterben, wenn er mal 100 ist? Nein? Und wenn er doch irgendwann mal sterben will?
  • Wenn der Weihnachtsmann im Himmel ist, kann er dann auch die Toten sehen? Kann er mit ihnen sprechen?
  • Wenn wir mit dem Flugzeug nach Irland fliegen, sehen wir dann den Weihnachtsmann über den Wolken? Sehen wir auch die Toten? 
  • Der Jesus ist gestorben und kommt jedes Jahr zu Weihnachten wieder zurück auf die Erde? Warum kann dann Ur-Oma das nicht?
Noch sind 10 Tage Zeit bis zum Fest und ich freue mich auf viele schlaue neue Fragen.
Drückt uns die Daumen, dass der Weihnachtsmann nicht vor dem 25. Dezember den Wunsch äußert zu sterben.

Dienstag, 5. Dezember 2017

Mitgehört

Herr O. morgens im Bad zu mir: "Mama, der Yakari arbeitet doch beim Fernsehen?"

Herr O. bei der morgendlichen Verabschiedung vor der Haustüre. Er, Junior und Frau O. wollen zu Fuß zur Kita gehen, ich mich aufs Rad schwingen und Richtung Büro strampeln. Er ist gar nicht einverstanden damit, dass ich nicht mit zur Kita komme und stellt fest: "Wenn man verheiratet ist, muß man doch alles zusammen machen. Du mußt mit!"

Als beim Sandmännchen eine Anspielung auf ein berühmtes Grimmsches Märchen mit Zwergen läuft, will ich rausfinden, ob Herr O. das Märchen kennt und sage, "Das ist doch Donald Duck und die sieben Zwerge". Darauf Herr O: "Nein, das ist Schneewippchen und die sieben Zwerge".

Ich wünsche mir zum Geburtstag (19. 12.) einen Echo Dot und wiederhole ständig, dass ich mir Alexa wünsche. Da behauptet Herr O., dass Alexa doch sehr teuer sei und ich mir die lieber vom Weihnachtsmann wünschen soll, weil es da ja nix kostet.

Mittwoch, 29. November 2017

Vier-Wochen Rückblick

Was sonst noch so geschah....
Nach einem ziemlich aufwühlenden wochenlangen Informations-Veranstaltungs- und Schulbesuchs-Marathon meldeten wir Herrn O. schließlich an der Grundschule unserer Wahl an. Meine Güte, was es da alles zu beachten und zu bedenken gab. Verschiedenste Konzepte konkurrierten miteinander und die Schulrektoren wetteiferten um die Gunst der Eltern, als gehe es darum, ein neues Produkt an die Frau / den Mann zu bringen.
Wir haben uns ganz einfach für die am nächsten gelegene Schule entschieden und hoffen jetzt nur noch, dass Herr O. dort auch angenommen wird. Erfahren tun wir dies leider erst Ende Februar.

Als kleine Entschädigung für all die Überlegungen und schlecht geschlafenen Nächte nahmen sich die Muttis einen Tag frei und Herr O. mußte nicht in den Kindergarten. Stattdessen frühstückten wir gemütlich im Cafe Rekord und fuhren dann zum frisch renovierten Aquazoo. Dort bestaunten wir Fische und sonstiges Meeresgetier in hübsch beleuchteten Aquarien. Für Herrn O., der ja nicht so gerne läuft, war das genau das richtige. Viel besser als Draußen-Zoo. Der Abstand zwischen den Aquarien betrug grade mal einen Meter, so dass man immer wieder neue Lebewesen entdecken konnte, ohne sich großartig von der Stelle zu bewegen.

Die Gestalter des Museums hatten sich die Evolution zum Vorbild genommen und zeigten fortlaufend den Weg vom Einzeller zum mehrzelligen Etwas und vom Leben im Wasser zum Leben an Land. Am tollsten fand ich die Rochen, die mit unschlagbarer Eleganz ihre Runden durch das Becken schwammen. Spannend war auch der Ameisenbau, der so quergeschnitten war, dass man wunderbar die Arbeitsteilung der kleinen Insekten beobachten konnte. Eklige Spinnen und Schaben gab es genau so zu sehen wie Schlangen, Varane und Schildkröten. In einem Seitentrakt erfuhr man ein bisschen übe die Geschichte der Seefahrt und der Weltentdeckerei, aber auch über Expeditionen in die Tiefsee. Einen kurzen Exkurs in die Meeresbiologie gabs auch noch, und wer dann immer noch nicht genug hatte von Dingen, die man Rund um die Evolution und das Meer noch hätte wissen können, der durfte sich am Ausgang noch eine Stein- und Mineraliensammlung ansehen. 
Ich fand alles ziemlich oberflächlich und aus rein wissenschaftlicher Sicht - immerhin bin ich ja Biologin - ziemlich dünn und arg bemüht. Aber für Menschen, die sich einfach gerne viele Tiere auf engstem Raum ansehen, lohnt sich der Besuch auf jeden Fall. 

Den Ausflug nach Bayern ins Playmobilland habe ich ja schon in einem gesonderten Post geschildert.

Dann stand auch schon der alljährliche Martinszug vor der Tür. Die Kita hatte es in diesem Jahr den Kindern selber überlassen, ihre Wunschlaterne zu basteln, so dass an den Laternenstäben sehr individuelle Geschöpfe baumelten. 
Herr O. trug einen Vampir durch die Strassen und Junior ein blaues Auto. Korrekt heißt es allerdings "Junior ließ ein blaues Auto tragen". Immerhin sang er aus voller Kehle "Mamami, Mamami", was wir nach genauerem Hinhören als "St. Martin" identifizierten. 

Ja, zu dem Mamami gesellten sich dann noch ein paar weitere Wörter: heiss, auf, nein, mein, Mama, Mae, helfen, Auto, Ball, (Bal)lon. Es geht also doch. Das Kind lernt spät aber es lernt sprechen.

Dann bekamen wir noch für ein Wochenende Besuch von Granddad aus Irland. Da es herbstlich kalt war und fast das ganze Wochenende regnete, verbrachten wir einen großen Teil des Samstags im Shopping Center. 
Am Sonntag besuchten wir das Neantertal-Museum in Mettmann und staunten über 4 Mio Jahre Menschheitsgeschichte. Leider merkte Herr O. ganz schnell, dass der Neandertaler ja schon tot ist, und diese Erkenntnis zog dann wieder eine ganze Reihe neuer Fragen nach sich. "Wie ist er denn gestorben?" "Wie alt ist er geworden?" "Hatte er Kinder?" "Sind die auch schon tot?"
Es ging eigentlich nur noch um das Thema Tod, und das wurde auch nicht besser, als die Ausstellung eine Reihe Schädelknochen im Vergleich zeigte, oder, als man sah, wie die Menschen früher gelebt und gejagt haben.
Ansonsten fand ich das Museum aber ziemlich gelungen. Die Ausstellung zeigt eine Vielzahl an Facetten aus der Evolution des Menschen und bietet an vielen Stationen Lernmodule, die sowohl Erwachsene als auch Kinder ansprechen.

Freitag, 17. November 2017

Playmobilland

Vom Oktober war irgendwann nicht mehr viel übrig, vom Herbst und dem sich immer vehementer durchsetzenden Schmuddelwetter leider noch sehr viel. Die Tage wurden immer kürzer und kühler und dann stand da noch diese ewig-lange Wochenende mit dem sogenannten "geschenkten" Tag vor der Türe. Hätte er Luther seine Thesen nicht auch im Juni irgendwo annageln können? Hätte er gewußt, dass die Menschen in Deutschland 500 Jahre später genau den einen Tag frei bekommen, der sich unmittelbar an das Wochenende der Zeitumstellung dranhängt? Zu einem Tag Frösteln bei Dunkelheit kommt auch noch eine extra Stunde Schlaf, die man, wenn man kleine Kinder hat, nicht wirklich zu schätzen weiß. Wachen die lieben Kleinen dann am Sonntag einfach mal um 6 Uhr statt um 7 Uhr auf. Oder, weil Sonntag ist, vielleicht doch schon um 5:30 Uhr?

Sollte jemand meinen Worten entnehmen, dass ich vor dem letzten Oktoberwochenende skeptisch war, liegt sie / er da genau richtig. Wir hatten nämlich Monate zuvor, als die Sonne noch wärmend zu langen entspannten Nachmittagen im Park einlud, eine viertägige Reise zum Playmobilland bei Fürth gebucht. Die von google prognostizierten 6 Stunden Autofahrt stimmten mich auch nicht froher, aber gebucht ist gebucht und Urlaub ist Urlaub. Samstags morgens nach dem Frühstück fuhren wir also los und wurden schon 2 km weiter von der ersten Baustelle mit Umleitung gestoppt. Ich war müde, unmotiviert und schlecht gelaunt, was sich bis Frankfurt nicht wirklich besserte. Bis dahin ließen wir uns von einem zähen Blechbrei auf der A3 gen Süden treiben und mußten uns eingestehen, dass die erste Pause bereits vor Frankfurt gemacht werden mußte. Da saßen wir auch schon volle 3 Stunden im Auto. Die Raststätte, die alles änderte, war mit einem Burger King bestückt. Es müssen Drogen im Fleisch oder in den Pommes gewesen sein, aber nach dem Verzehr eines Whoppers sah die Welt auf einmal wieder ganz rosarot aus und wir stiegen frohen Mutes wieder ins Auto to "hit the road".

Die war auch auf den nächsten 350 km nicht weniger voll - im Gegenteil. Eine Stunde Stau und zähflüssiger Verkehr vor Würzburg nagten ganz ordentlich an unserem Nervenkostüm. Das war ja zusätzlich auch noch von nörgelnden Kindern und Dauerbeschallung aus dem CD-Player auf die Probe gestellt. Als wir dann kurz vor 18:00 Uhr in Fürth ankamen, suchten wir noch ne klitzekleine Ewigkeit unser Hotel, bis wir das romantische Forsthaus Fürth dann im dunklen Wald entdeckten. 

Gut, dass die Bayern leckeres Bier brauen, das sie in großen Gläsern ausschenken. Nichts anderes hätte mir an diesem Abend noch ein Lächeln aufs Gesicht zaubern können. 
Naja, also ausser zwei glücklichen Kindern, die das Hotel auf Anhieb klasse fanden und den Kicker auf der Empore zum Highlight des Urlaubs erkoren. Vielleicht noch eine Hotelbar, die leckere Kinderschnitzel herbeizaubert und einen auch noch mit einem Lächeln bedient, wenn der Junior sämtliche Dekoration abräumt und den Laden mit seinem ganz eigenen Bargesang "beschallt".

Die extra Stunde in der Nacht auf Sonntag hatten wir uns letztendlich dann auch verdient.

Nach einem ausgiebigen Frühstück am Sonntag Morgen, machten wir uns dann auch sofort auf den Weg zum Playmobilland. Die Fahrt war kurz und das Ziel war nach 20 Minuten erreicht. Genügend Platz im Parkhaus, keine Schlangen am Eingang, Playmobil-Männchen wohin das Auge schaute nahmen uns mit ihrem gütigen Blick in Empfang. Sobald man diesen Park betritt, taucht man in eine andere Welt ein. Alles ist irgendwie perfekt. Nicht im amerikanischen Hyper Hyper, alles super, alles easy Sinne, sondern eher so typisch bayerisch: groß, gut organisiert, ordentlich, bodenständig, natürlich, ein bisschen derb aber auch liebevoll und freundlich.


Im Außenbereich findet man eine riesige Ritterburg mit Verließ und geheimen Gängen, dann noch ein Piratenschiff, ein mehrstöckiges Baumhaus mit Tunneln und Netzkonstruktionen in schwindelerregender Höhe, ein Cowboy-Dorf mit Saloon und Mine zum Goldschürfen, einen Dino-Park und noch etliche kleinere Attraktionen, die den Playmobil-Spielwelten nachempfunden sind. 
Auch der Junior mit noch nicht ganz 2 Jahren vergnügte sich prächtig und quiekte fröhlich vor sich hin, als er all die lustigen bunten Dinge sah und bespielen konnte. Alles ist absolut großzügig angelegt und stabil gebaut, so dass ich auch als Erwachsene überall rumklettern konnte, ohne mich zusammenfalten zu müssen.
Das Abenteuerlichste war die Fahrt mit dem Floß auf dem großen Piratensee.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, diesen See zu überqueren, aber mit dem Floß überzusetzen trieb mir das pure Adrenalin ins Blut. Mit Herrn O. trieb ich bei Wellengang und Sturmböen auf hoher See, als plötzlich eines unserer Paddel ins Wasser fiel. Am Himmel zogen dunkle Wolken auf und ein Blick zum rettenden Ufer verhieß nichts gutes. 
Tapfer kämpften wir uns mit allerletzter Kraft bis zu einem Anlegeplatz vor dem großen Rotröckeschiff und enterten den Segler von backbord. Die Soldaten der Rotröcke drohten uns mit ihren Flinten das Leben auszupusten, doch wir stimmten sie versöhnlich und wurden am Ende in ihre Gemeinschaft aufgenommen. Mit viel Rum stießen wir unter Deck an und sangen noch bis spät in die Nacht alte Seemanns- und Piratenlieder.


Nach all diesen Abenteuern mußten wir uns natürlich ordentlich stärken. Im Innenbereich fanden wir ein Restaurant mit kindgerechten Speisen und  familienfreundlichen Preisen. Zu jedem Kids-Menu gehörte eine gratis Playmobil-Figur und ein Trinkbecher, den man behalten durfte. Ausser essen und trinken konnte man im Inder-Playmobilland vorzüglich spielen. Klingt irgendwie strange  aber wenn es ein Paradies für Kinder geben kann, dann war das, was dort geboten wurde, dem Paradies schon sehr sehr nahe. Alles (!!!) was im Playmobil-Katalog zu finden ist, gab es auch dort. Die Kids spielten Feuerwehr, Polizei, Wikinger, Piraten. Überall glückliche Kinder auf dem Boden verteilt, unter ihnen, zwischen ihnen und drumrum Millionen von Kleinteilen und Figuren. Kaum vorzustellen, dass es nicht besonders laut war, aber wie durch ein architektonisches Wunder ist es den Erbauern gelungen, dieses fast fussballstadiongroße Gebäude so hinzuzaubern, dass man es trotz all der spielenden, kreischenden Kinder und Eltern ganz gut aushalten kann.



Das einzige Manko ist der Ausgang durch den Playmobil-Store. Aber kann man es den Parkbetreibern verdenken, wenn sie bei nur 8 Euro Eintritt und keinen weiteren Extrakosten, günstigem gutem Essen und sehr gepflegten Anlagen, am Ende dann doch noch ein bisschen Geld verdienen wollen?

Wie sind trotzdem montags nochmal hingefahren. Die Odyssee nach Bayern sollte sich ja schließlich lohnen. Nach zwei Tagen im Playmobilland hatten wir dann aber doch alle vier genug. Wir ließen den letzten Tag im Hotel ausklingen und ich besuchte mit Herrn O. den hauseigenen Pool und die Sauna. Das fand der junge Herr ausgesprochen spannend. Vor der Abreise verabschiedeten wir uns noch mit einer packenden Partie vom Hotel-Kicker und sprangen ins Auto. Zurück gehts immer schneller, so auch diesmal. Nach 5 Stunden Autofahrt plus einer Stunde Pause erreichten wir wieder unseren Düsseldorfer Heimathafen. Nur der Whopper fehlte diesmal zum vollständigen Glück.

Montag, 6. November 2017